Die Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

Von UBI Transport
Beratung

Nicht allen Menschen steht aus juristischen oder konfessionellen Gründen die Möglichkeit zur Verfügung konventionell zu heiraten. Bei gleichgeschlechtlichen und heterosexuellen Paaren nimmt daher die eingetragene Lebenspartnerschaft eine immer größere Bedeutung ein.

Dabei wird häufig vergessen bzw. übersehen, dass eine eingetragene Lebenspartnerschaft genau wie eine konventionelle Ehe zu einigen Problemen führen kann, wenn es zu einer Trennung kommt. So kann es bei der Auflösung zu einigen Schwierigkeiten kommen. Es ist ein entsprechender Bürokratischer Prozess notwendig, um eine eingetragene Lebenspartnerschaft aufzulösen, der einer Scheidung sehr nahekommt.

Zunächst muss die Auflösung der Lebenspartnerschaft beim Familiengericht beantragt werden. Auch als Scheidung im Lebenspartnerrecht bezeichnet. Dies muss nicht einvernehmlich zwischen den Lebenspartnern geschehen. Der Streitfall ist aber ähnlich wie im Scheidungsfall der aufwendigere Weg, um die Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in die Wege zu leiten. Eine einvernehmliche Aufhebung gestaltet sich im Folgeprozess wesentlich einfacher. Für diesen Zweck sollten Sie einen Scheidungsanwalt Delmenhorst zu rate ziehen.

Ein entsprechender Scheidungsantrag muss also auf dem bürokratischen Wege verfolgt und häufig „durchgeboxt“ werden, um die Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zu veranlassen. Es ist sogar ein richterlicher Beschluss seitens des Familiengerichtes notwendig, um die entsprechende Aufhebung rechtswirksam werden zu lassen.

Ähnlich wie bei der Scheidung muss auch das einjährige Trennungsjahr eingehalten werden. Erst nach Ablauf dieses Trennungsjahres kann ein entsprechender Antrag vor Gericht eingereicht werden. Um die eingetragene Lebenspartnerschaft durch die Trennung endgültig aufzulösen gibt es natürlich wieder mehrere Varianten.

Varianten der Trennung

Die wohl häufigste und wahrscheinlich angenehmste ist sich nach einem Jahr einvernehmlich voneinander zu trennen. Der Versorgungsausgleich ist dann das einzige das geregelt werden muss.

Liegt dieser Sachverhalt nicht vor, sondern ein Streitfall zwischen den Parteien, initiiert das Gericht ein Prüfungsverfahren, bei dem untersucht wird, ob wirklich ein zerrüttetes Familienverhältnis vorliegt. Je nach Ergebnis dieser Prüfung nimmt das Gericht eine entsprechende Aufhebung dieser Lebenspartnerschaft vor.

Alternativ ist es möglich für ein Gericht, bei einem solchen Streitfall, die Lebenspartnerschaft aufzuheben, wenn die beteiligten Parteien etwa drei Jahre lang getrennt leben. Hierfür ist die Zustimmung des jeweiligen Partners nicht notwendig. Das Gericht bewilligt die Aufhebung ganz ohne Zustimmung des jeweiligen Partners. Dadurch sparen Sie dann auch die Kosten für eine Rechtsanwältin Delmenhorst.

Somit ist es nicht einfach eine bestehende Lebenspartnerschaft ohne Zustimmung aller Parteien aufzuheben. Ausgenomen davon ist natürlich der Sachverhalt „unzumutbarer Härte“, bei dem die Lebenssituation eines der beiden Beteiligten nach juristisch formalen Kriterien unzumutbar ist.

Methoden um die eingetragene Lebenspartnerschaft aufzuheben

Es ist aktuell möglich einen Antrag für die Auflösung eingetragene Lebenspartnerschaft online zu stellen. Die Abwicklung und den formalen Prozess können Sie damit aber nicht umgehen, wodurch ein Anwalt natürlich unverzichtbar wird. Sollte einer der beiden Partner nicht in der Lage sein sich einen Anwalt zu nehmen, ist der andere Partner zu einem Vorschuss verpflichtet, um die Anwaltskosten seines Gegners zu decken.

Somit ist es absolut empfehlenswert sich im Vorfeld einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auf eine Regelung bei Auflösung dieser Partnerschaft zu einigen und sich diese auch notariell beglaubigen zu lassen, um den Fallstricken und Hürden, neben der meist einhergehenden emotionalen Belastung, aus dem Weg zu gehen, weiterlesen.