Scheidungsanwalt München: Damit es auch mit der Scheidung funktioniert

Von UBI Transport
Vertrag

Es gibt nur wenige Ereignisse im Leben eines Menschen, die sich grundlegend auf ein Leben auswirken können. Ein solches Ereignis ist eine Scheidung. Gerade wenn ein Ehepaar nicht mehr die Ehe weiterführen möchte, kann diese nur durch eine Scheidung beendet werden. Für eine Scheidung braucht man aber einen Scheidungsanwalt München, wie man in diesem Artikel erfahren kann.

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Scheidung und Scheidungsanwalt München

Möchte man die Ehe mit seinem Ehemann oder der Ehefrau nicht mehr fortsetzen, so ist eine Beendigung nur über eine Scheidung möglich. Natürlich kann man auch getrennt leben und die Ehe bestehen lassen, eine Pflicht zur Scheidung gibt es hier nicht. Bestes Beispiel ist hier unser ehemalige Bundespräsident Joachim Gauck. Der noch heute verheiratet ist, obwohl die Ehe mit seiner Frau nicht mehr besteht. Doch diese Lebensform ist nicht für jeden geeignet. Möchte man die Ehe scheiden lassen, so braucht man hier eine Scheidungsvereinbarung, in manchen Kreisen auch Trennungsvereinbarung genannt. Und das aus mehreren Gründen. Der erste Grund für eine Erfordernis sind formale Anforderungen. So sieht das deutsche Recht hier leider einen Anwaltszwang für die Partei vor, die den Scheidungsantrag beim Familiengericht stellen möchte. Ein Scheidungsanwalt ist aber auch in anderer Hinsicht zu empfehlen. Nämlich mit einer Scheidung stellen sich auch eine Vielzahl an Fragen. Sorgerecht, Unterhalt, Auseinandersetzung vom Vermögen um nur mal drei Beispiele zu nennen. Natürlich kann aber auch eine Scheidung relativ harmlos verlaufen. Das gilt gerade dann, wenn sich beide ehemaligen Eheleute einig sind, die Ehe zu beenden.

Scheidungsanwalt München kann vertreten

Neben den vielen Antworten auf Fragen, die ein Scheidungsanwalt München beantworten kann, kann er auch beraten. So zum Beispiel, wenn es darum geht, was für eine Scheidung sich anbietet. Grundsätzlich gibt es hier, nämlich zwei Möglichkeiten. Neben der normalen Scheidung, bei der man ein Trennungsjahr einhalten muss, gibt es noch die sogenannte Härtefallscheidung. Doch gerade eine Härtefallscheidung ist mit zahlreichen Voraussetzungen verbunden. So ist nämlich eine solche Form der Scheidung nur dann zulässig, wenn etwas besonders Gravierendes in der Ehe passiert ist. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn es zum Beispiel zu Gewalt in der Ehe gekommen ist. Ob hier die Voraussetzungen vorliegen, dazu kann der Scheidungsanwalt beraten. Ein Scheidungsanwalt kann aber nicht nur beraten, sondern auch die Vertretung der Interessen vor Gericht vornehmen. Dazu gehört neben der Wahrnehmung der Gerichtstermine im Scheidungsverfahren, auch die Ausarbeitung und das Stellen von Anträgen, sollte das notwendig sein.

Kosten für einen Scheidungsanwalt München

Ein Scheidungsanwalt ist mit Kosten verbunden. Die Kosten orientieren sich nach der Honorarordnung für Rechtsanwälte und dem festgesetzten Streitwert durch das Familiengericht. Kann man die Kosten für den Scheidungsanwalt und die Gerichtskosten nicht bezahlen, so muss das für eine Scheidung kein Hindernis sein. In einem solchen Fall kann man beim Familiengericht einen Antrag auf Prozesskostenhilfe und Beratungsschein für einen Scheidungsanwalt München stellen, mehr dazu.